Hallo Spieler, vielleicht habt Ihr schon davon gehört oder gelesen, dass grössere Verlage die Konditionen zu Ihren Lieferanten (den Autoren) zu Ihren Gunsten verschieben möchten. Nun Details dazu möchte ich hier nicht mehr auflisten, die können bei der Spielbox oder der Spiele-Autoren-Zunft nachgelesen werden. (Google hilft Euch da weiter...)
Wer online unterschreiben mag unterstützt das Urheberrecht der Spieleautoren, wer nicht unterschreibt unterstützt indirekt die Verleger. Wählt euren Weg, ich hab meinen schon gewählt!
"Kein Sieger glaubt an den Zufall" - (Die fröhliche Wissenschaft von F. Nietzsche)
Ich hab auch unterstützt also Online-Petion unterschrieben. Ich finde es schon mewrkwürdig, dass Speileautoren nicht als Urheber anerkannt werden sollen.
Die Verhandlungen dauerten mehrere Monate, führten aber schließlich zu einem erfolgreichen Abschluss. Die Spiele-Autoren-Zunft und der Ravensburger Spieleverlag haben sich in einem konstruktiven Treffen auf einen neuen Ravensburger Spieleautorenvertrag geeinigt. Insbesondere das Thema Urheberrecht wie auch die Vergabe digitaler Rechte am Spiel wurden zwischen beiden Parteien geklärt. Der Vorstandsvorsitzende der SAZ, Ulrich Blum, sagte: "Wir begrüßen die Einigung über den geänderten Vertrag im Namen der von der SAZ vertretenen Autoren und sind uns sicher, einen guten Kompromiss gefunden zu haben.
"Kein Sieger glaubt an den Zufall" - (Die fröhliche Wissenschaft von F. Nietzsche)
hier die neueste Information zur Petition: "Anfang April 2013 startete die Spiele-Autoren-Zunft e.V. (SAZ) auf change.org die Petition: ?Spieleautoren als Urheber und die SAZ als Verhandlungspartner anerkennen!? Hintergrund war die Weigerung des Verbands der Spieleverlage (Fachgruppe Spiel / neuerdings: Spieleverlage e.V.), den Urheberstatus der Spiele-autoren nach deutschem Urheberrecht anzuerkennen. Bereits nach gut drei Monaten wurde der Fachgruppe Spiel ein Zwischenstand der Petition mit 4.300 Unterschriften überreicht. Leider hat sich seither an der Haltung des Verbands der Spieleverlage nichts geändert, obwohl viele Mitglieds¬verlage in ihren Nutzungsverträgen die Urheberschaft der Spieleautoren an ihren Werken explizit dokumentieren. Verlage und Autoren sind aufeinander angewiesen und sollten sich auf Augenhöhe begegnen. Die Verteidigung des Urheberrechts und die Förderung des Kulturguts Spiel können dabei eine zusätzliche, gemeinsame Interessenslage bilden. Die SAZ wird sich daher weiterhin auch auf politischer Ebene für eine klare und allgemeine Anerkennung der Spieleautoren als Urheber einsetzen und ihre Funktion als konsequente Interessen¬vertretung ausbauen. Konkrete Vorschläge zur Präzisierung des Urheberrechts wurden bereits im April 2014 veröffentlicht. Der Vorstand der SAZ dankt allen Unterstützern und wertet die Unterschriftensammlung als hilfreiche Unterstützung sowie klaren Erfolg. " www.spieleautoremnzunft.de
Bundesministerium für Justiz: Spiele und Spielregelwerke fallen unter den Schutz des Urheberrechts
"Auf Anfrage von MdB Ansgar Heveling (CDU) stellt MdB Christian Lange, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz, im Auftrag des Ministers Heiko Maas klar, dass für Spiele und Spielregelwerke die gleichen Bedingungen gelten wie für andere Werkformen.
Wörtlich schreibt er: ?Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 28. August 2014, in dem Sie sich nach der urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Spielen und Spielregelwerken erkundigen. Herr Bundesminister Heiko Maas hat mich gebeten, Ihnen zu antworten. Ihre Einschätzung, dass Spiele und Spielregelwerke vom Schutz des Urheberrechts umfasst sein können, teile ich. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass das jeweilige Werk die notwendige Schöpfungshöhe erreicht. Ob dies der Fall ist, ist wie bei anderen Werkformen eine Frage des Einzelfalls. Die von Ihnen erwähnten Entscheidungen des OLG Köln sowie des LG Leipzig verdeutlichen, dass Spiele und Spielregelwerke vom Schutz des Urheberrechts umfasst sein können. Einer gesetzlichen Klarstellung bedarf es insoweit nicht. Denn selbst bei einer ausdrücklichen Erwähnung von Spielen und Spielregelwerken in § 2 Absatz 1 des UrhG müsste immer die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht sein.?
Die Spiele-Autoren-Zunft (SAZ) hatte die Forderung erhoben, Spielregelwerke ausdrücklich in den § 2 des UrhG aufzunehmen, um den immer wieder auftauchenden Anzweifelungen der Verwerter am Bestehen eines Urheberrechts an Spielen einen Riegel vorzuschieben und Spielregeln als Werkform gesetzlich anzuerkennen. Das allgemeingültige Kriterium der Schöpfungshöhe ist auch von der SAZ nie infrage gestellt worden.
Der Vorstand der SAZ begrüßt die Klarstellung aus dem Bundesministerium für Justiz, die ? auch unter Bezug auf einige Gerichtsurteile ? von einer Gleichstellung mit anderen Werkformen ausgeht und hofft, dass es damit in Zukunft weniger Unklarheiten bei Werknutzern, aber auch bei möglichen juristischen Auseinandersetzungen gibt. Spiele bzw. Spielregelwerke sind kein urheberrechtlicher Sonderfall!"
"Kein Sieger glaubt an den Zufall" - (Die fröhliche Wissenschaft von F. Nietzsche)